Haustierrichtlinien im Camping Armanello 🐾

Im Camping Armanello sind Haustiere willkommen: Hunde, Katzen und Frettchen. Wir möchten, dass sie einen komfortablen und sicheren Urlaub genießen, wobei die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens und des Tierschutzes stets eingehalten werden.


📜 1. Rechtsrahmen

Diese Richtlinien basieren auf den geltenden Gesetzen über Tierhaltung und Tierschutz:

  • Gesetz 7/2023 vom 28. März zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren (BOE-A-2023-7936).
  • Gesetz 2/2023 vom 13. März der Generalitat Valenciana über den Schutz, das Wohlergehen und die Haltung von Haustieren.
  • Dekret 145/2000 und Dekret 16/2015 über die Haltung potenziell gefährlicher Tiere in der Region Valencia.

Diese Regeln umfassen Hunde, Katzen und Frettchen als Haustiere und legen gemeinsame Verpflichtungen zur Identifizierung, Gesundheit und Pflege fest.


🏕️ 2. Allgemeine Regeln für das Zusammenleben

  1. Anwesenheit des Eigentümers
    • Haustiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) dürfen nicht allein in der Unterkunft, im Wohnwagen oder auf dem Stellplatz gelassen werden.
    • Der Verantwortliche muss immer anwesend sein oder die Aufsicht gewährleisten.
  2. Identifizierung und Dokumentation
    • Alle Tiere müssen mit einem Mikrochip identifiziert sein (obligatorisch für Hunde, Katzen und Frettchen gemäß Gesetz 2/2023).
    • Es ist der Impfpass oder Heimtierausweis mit aktuellen Impfungen vorzulegen, insbesondere die Tollwutimpfung, die in der Comunitat Valenciana für Hunde, Katzen und Frettchen obligatorisch ist.
  3. Hygiene und Sauberkeit
    • Die Besitzer müssen die Exkremente ihrer Haustiere entfernen und alle organischen Rückstände oder Verschmutzungen beseitigen, die sie verursachen.
    • Im Falle von Katzen und Frettchen muss der Besitzer saubere Katzentoiletten oder Käfige verwenden und diese ordnungsgemäß entsorgen.
  4. Beschränkte Zonen
    • Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist der Zutritt von Haustieren zum Schwimmbad, zu den Bädern oder zu den Gastronomiebereichen nicht gestattet.
    • Es werden Bereiche ausgewiesen, in denen sie freier herumlaufen oder sich aufhalten können, immer unter Aufsicht.
  5. Verhalten und Zusammenleben
    • Die Tiere sind jederzeit unter Kontrolle zu halten, wobei Bellen, Miauen oder Verhaltensweisen, die die Ruhe stören, zu vermeiden sind.
    • Der Campingplatz kann die Entfernung des Tieres im Falle von aggressivem Verhalten oder wiederholten Belästigungen verlangen.
  6. Transport und Sicherheit
    • Katzen und Frettchen müssen innerhalb des Geländes in einer Transportbox oder einem sicheren Käfig transportiert werden, es sei denn, sie befinden sich in der Unterkunft.
    • Es ist nicht erlaubt, dass sie frei auf Stellplätzen oder in Gemeinschaftsbereichen herumlaufen.
  7. Schäden und Haftung
    • Der Eigentümer übernimmt die volle Verantwortung für Schäden oder Beeinträchtigungen, die sein Haustier Personen, Sachen oder Einrichtungen zufügt.

🐶🐱 3. Spezifische Regeln nach Tierart

🔸 Hunde

  • Immer an der Leine (maximal 2 m, nicht ausziehbar).
  • Maulkorbpflicht für potenziell gefährliche oder aggressive Tiere.
  • Sie dürfen nicht allein in Unterkünften oder auf Stellplätzen gelassen werden.

🔸 Katzen

  • Sie müssen sich in der Unterkunft oder im Wohnwagen aufhalten.
  • Wenn sie ins Freie gehen, müssen sie in einer Transportbox oder mit einem Geschirr unter Aufsicht sein.
  • Die Katzentoilette ist sauber und geschlossen zu halten.
  • Es ist nicht erlaubt, dass sie frei auf dem Campingplatz herumlaufen.

🔸 Frettchen

  • Sie müssen gemäß den Vorschriften identifiziert und geimpft sein.
  • Sie müssen sich immer in einem Käfig oder einer Transportbox aufhalten, wenn sie sich außerhalb der Unterkunft befinden.
  • Sie sind weder in Gemeinschaftsbereichen noch frei erlaubt.
  • Aufgrund ihrer neugierigen Natur ist es zu vermeiden, dass sie entkommen oder andere Tiere belästigen.

⚠️ 4. Potenziell gefährliche Hunde

Gemäß dem Dekret 145/2000 und seiner Änderung 16/2015 müssen die Besitzer von Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft sind:

  1. Über eine gültige kommunale Verwaltungslizenz verfügen.
  2. Eine obligatorische Haftpflichtversicherung haben.
  3. Das Tier angeleint (Leine ≤ 2 m, nicht ausziehbar) und mit einem zugelassenen Maulkorb innerhalb des Campingplatzes halten.
  4. Sicherstellen, dass der Hund nur von volljährigen Personen geführt wird.
  5. Die Lizenz alle fünf Jahre erneuern.

Liste der gefährlichen Rassen gefährlichen: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu, Dogo de Burdeos, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquín und andere ähnliche.

„Als potenziell gefährlich gelten auch Hunde, die unabhängig von ihrer Rasse aggressives Verhalten gezeigt haben oder für Angriff, Verteidigung oder Bewachung ausgebildet wurden.“

Gesetz 50/1999, das Königliche Dekret 287/2002 und das Dekret 145/2000 der Generalitat Valenciana


👉 Konsultieren Sie die offizielle Liste der Generalitat Valenciana.


🚫 5. Sanktionen und Korrekturmaßnahmen

  • Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann Folgendes bedeuten:
    • Mündliche oder schriftliche Verwarnung.
    • Ausschluss des Tieres oder des Gastes vom Campingplatz.
    • Mitteilung an die zuständigen Behörden, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird.

Camping Armanello behält sich das Recht vor, keine Tiere zuzulassen, die die Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen oder ein Risiko für andere Personen oder Tiere darstellen.


🔗 6. Nützliche Links